Eigenschaften
- Gewicht: 1.0
- Innen/außen: Innen
Halten Sie Ihre Pflanzen schneckenfrei mit COMPO Schneckenfrei-Granulat! Dieses hochwertige, rein natürliche Produkt ist perfekt, um Schädlinge in Schach zu halten, und kann für eine Vielzahl von Pflanzen im Innen- und Außenbereich verwendet werden. Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Garten von Schnecken zerstört wird – das Produkt ist vielseitig anwendbar und für die Anwendung an Zierpflanzen, Kohlgemüse- und Salatarten sowie Erdbeeren geeignet.
Produktstärken:
- Hochwertiges Streugranulat gegen Nacktschnecken, Gartenschnecken u.a.
- Für die Anwendung an Zierpflanzen, Kohlgemüse- und Salatarten sowie Erdbeeren
- Gebrauch im Freiland und im Gewächshaus
- Gute Lockwirkung, besonders regenfest und mit hoher Reichweite
Anwendung:
- Da Schnecken hauptsächlich nachtaktiv sind, sollte COMPO Schnecken-frei am besten abends ausgestreut werden.
- Streuen Sie bei Befall das Granulat breitflächig und nicht in Häufchen zwischen die Kulturpflanzen.
- Die typische Einfärbung erleichtert die Kontrolle der Ausbringung.
- Solange das Korn sichtbar ist, werden Schnecken angelockt.
Anwendungszeitraum:
- Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober, November
Anwendungsgebiete:
- Nacktschnecken an Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Kohlrübe; Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Spinat; Salat-Arten; Hülsengemüse; Kartoffeln; Zuckermais; frische Kräuter und Zierpflanzen
- Sowie Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) an Erdbeeren, Beerenobst, Weinreben (Nutzung als Tafel- und Keltertrauben) im Freiland und Gewächshaus (nur Zierpflanzen).
- Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken.
- Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatiaund Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
- Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen. Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.







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